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Welche Bedingungen gelten für eine Person mit der Mitangelgenehmigung?

Die Mitangelgenehmigung wird immer vom VISpas-Halter bestellt (Sie benötigen Ihre VISpas-Nummer, um bestellen zu können) und soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, unter Anleitung eines erfahrenen Sportfischers kostenlos mit dem Angelsport vertraut zu werden. 

Ein „Mitangler“ darf nur einmal im Jahr kostenlos mit dem VISpas-Halter über eine Mitangelgenehmigung einen Tag lang angeln.
Die Mitangelgenehmigung ist nur gültig, wenn zusammen mit dem VISpas-Halter geangelt wird und unter den gleichen Bedingungen mit der Ausnahme, dass der vom Gast gefangene Fisch immer zurückgesetzt werden muss. Die Mitangelgenehmigung gilt nur tagsüber (1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 2 Stunden nach Sonnenuntergang) und für maximal 2 Ruten. Die Mitangelgenehmigung gilt nur für die Gewässer, die in der Gemeinsamen Liste der niederländischen Angelgewässer stehen, bzw. für die Gewässer, die im VISplanner stehen, für den der VISpas das erforderliche Dokument ist. 

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